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Samstag, 24 September 2016 18:21

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016

Am Freitag, 21.10.2016 ab 18:00 Uhr findet unsere diesjährige Jahreshauptversammlung in der Sporthalle (oder einem Raum im Eingangsbereich) der Werner-von-Siemens Schule statt. Auf der Tagesordnung stehen: Ankündigungen, Feststellung der Stimmberechtigung, Bestätigung der Tagesordnung, Diskussion der Tätigkeitsberichte - Vorstand, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes, Neuwahl des Vorstandes nach § 23 Abs. 3, Wahl des Ehrenrates nach § 31 Abs. 2, Bestätigung der Jugendleitung, Neuwahl der Kassenprüfer, Antrag des Vorstandes zur Aktualisierung der Satzung sowie Beschlussfassung über vorliegende Anträge.

Die Einladung ist zusätzlich noch an alle Mitglieder per Post versendet worden. Alle Mitglieder sind zur Teilnahme herzlich eingeladen.

Es folgt der Inhalt der Eilnladung im Detail:

Liebes Mitglied, hiermit laden wir zur Jahreshauptversammlung am 21.10.2016 um 18:00 Uhr in die Sporthalle der Werner-von-Siemens-Schule, Am Welfenplatz 20, 30161 Hannover ein.

Folgende Tagesordnungspunkte liegen an:

TOP   1      Begrüßung
TOP   2      Feststellung der Stimmberechtigung
TOP   3      Bestätigung der Tagesordnung
TOP   4      Diskussion der Tätigkeitsberichte - Vorstand
TOP   5      Bericht der Kassenprüfer
TOP   6      Entlastung des Vorstandes
TOP   7      Neuwahl des Vorstandes nach § 23 Abs. 3 (*1)
TOP   8      Wahl des Ehrenrates nach § 31 Abs. 2
TOP   9      Bestätigung der Jugendleitung
TOP  10      Neuwahl der Kassenprüfer
TOP  11      Antrag des Vorstandes zur Aktualisierung der Satzung  (*2)
TOP  12      Beschlussfassung über vorliegende Anträge

Anträge müssen spätestens 14 Tage (07.10.2015, nur der Poststempel hat Gültigkeit) vor der Versammlung  schriftlich mit Begründung beim 2. Vorsitzenden vorliegen!

(*1) Im aktuellen Jahr werden folgende Posten gewählt:

- 1. Vorsitzende(r)
- Sportwart Ju-Jutsu
- Jugendleiter(in)
- Damenwartin

(*2) Der Vorstand hat die Änderung der Satzung beantragt:

- §14 – Einberufung

        alt: „…erfolgt durch Rundschreiben oder Vereinszeitung…“
        neu: „…erfolgt durch Rundschreiben, Internetseite oder elektronische Medien…“

- §22 Abs. 1 – Der zweite Block trägt fälschlicherweise die Absatz-Ziffer 1 und wird zu Ziffer 2

- §31 Abs. 2 – Rechtschreibfehler „Jahr“ -> „Jahren“

- §32 Abs. 2 – Rechtschreibfehler „Mitglieder“ -> „Mitgliedern“

- §39 Abs. 3 – Kassenprüfungen

        alt: „Es sollen mindestens zwei Kassenprüfungen im Jahr vorgenommen werden.“
        neu: „Es muss mindestens eine Kassenprüfung im Jahr vorgenommen werden.“

Der Vorstand möchte die Satzung dahingehend anpassen, dass  die Formulierungen geschlechterneutral umgedeutet werden. Dies betrifft nicht die geschlechterspezifischen Ämter, wie z.B. Frauenwartin.

Der Vorstand möchte sich das Recht der redaktionellen nachträglichen Änderung einräumen lassen und widersetzt sich damit für diesen Fall dem §22 Abs. 2. Das bedeutet, dass weitere Rechtschreibfehler korrigiert werden dürfen, Formulierungen leicht geändert werden dürfen, ohne den Sinn zu ändern. 

Hannover, 21.09.2016

gez. Max Klussmann      gez. Daniel Finger
1. Vorsitzender         2. Vorsitzender

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