Dienstag 16 April 2024
Freitag, 24 Dezember 2021 09:00

Information zu den Mitgliedsbeiträgen 2020/2021/2022 Empfehlung

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Update vom 06.12.2022: Ergänzungen sind unten farblich markiert

 

 

Liebe Mitglieder,

 

ihr habt sicher schon bemerkt, dass der Verein mit dem Einzug der Mitgliedsbeiträge ziemlich in Rückstand geraten ist. Die Pandemie und die damit verbundenen Irrungen und Wirrungen spielen dabei eine große Rolle.

Bis zum Ende dieses Jahres werden wir nun einen ersten Teil (Q4 2020) der ausstehenden Beiträge einziehen. Der Zweck bzw. Zeitraum, für den ein Einzug gilt, steht im Betreff der Abbuchung. Wenn wir eure Mail Adresse in der Vereinsverwaltung haben, dann erhaltet ihr auch eine Rechnung mit Informationen zur Abbuchung. (Ihr könnt Mail Adressen an die Trainer weiter geben, sie werden dann in der Verwaltung hinterlegt)
Bevor weitere Details folgen, zuerst ein wichtiger Hinweis: Die Einzüge erfolgen für Zeiträume, in denen Ihr Mitglied im Verein gewesen seid. Beachtet also bitte für welchen Zeitraum die Abbuchung gilt!

Nun die Details:
Wir haben zwei Kostenblöcke, die von unseren Mitglieder an den Verein gezahlt werden.

A) Die Jahressichtmarke. Sie wird anteilig pro Quartal abgebucht. Eine anteilige Abbuchung (je nach Mitgliedschaft) ist für das 3. und 4. Quartal 2020(!) in diesem Oktober erfolgt.
Über die Jahressichtmarke werden untere anderen Prüfungen, die Arbeit der Verbände (u.a. Weiterbildungen bei Lehrgängen) und auch Wettkämpfe mit finanziert. Dieses Geld führt unser Verein an die Sportverbände ab.

B) Der Mitgliedsbeitrag. Von diesem Geld werden Hallenmieten, die zur Vereinsverwaltung notwendigen Materialien, die Aufwandsentschädigungen der Übungsleiter und weitere Kosten gedeckt. Ausserdem bezahlen wir als Verein die Mitgliedschaft in Verbänden und damit die Versicherung unserer Mitglieder.  Mit dem Geld das übrig bleibt, bauen wir Rücklagen für Anschaffungen auf.

Was wird als nächstes abgebucht:
Zuerst werden die ausstehenden Beiträge aus dem 4. Quartal 2020 eingezogen, also 3 Monate. Im Januar und den folgenden Monaten des kommenden Jahres, müssen wir die Rückstände aus 2021 einziehen. Dazu gehören die Beiträge und anteiligen Kosten der Jahressichtmarken. Das ist vor allem wichtig, damit wir die Beiträge bei den Verbänden bezahlen können, die Anfang des Jahres fällig werden.
Entsprechende Ankündigungen der weiteren Abbuchungen werden wir auf der Homepage veröffentlichen!

Update: Der nächste Einzug für das 1. Quartal 2021 wird im Februar ausgeführt. Im März folgt voraussichtlich der Einzug für das 2. Quartal 2021.

Update 05.12.2022: Bestandsmitglieder und Austritte: Die Einzüge für das verbleibende Jahr 2021 und das gesamte Jahr 2022 sind unter Berücksichtigung der Kündigungen am 05.12.2022 vollständig abgerechnet worden.

Update 06.12.2022: Neueintritte aus den Jahren 2020 - 2022: Die Aufnahmen und Einzüge bis zum aktuellen Stand Ende 2022 werden am 06.- und 07.12.2022 abgerechnet.

Hinweis: Technisch bedingt werden die Monate einzeln per Lastschrift eingezogen, daher kann es zu einer Anhäufung von vielen Mails und Lastschrifteinträgen kommen.

Die Umstellung der Software und die Überwindung der coronabedingten Abrechnungsunklarheiten aus den Jahren 2020-2022 ist nun aufgearbeitet und ab Januar 2023 wird wieder monatlich regulär eingezogen.


Wenn ihr weitere Details erfahren möchtet, dann sprecht bitte mit euren Trainern oder eurem Sportwart - diese vermitteln Klärungen. Bitte lasst die Abbuchungen nicht einfach zurückgehen, das kostet den Verein, also uns alle, unnötig Geld. Wenn wir da etwas falsch gemacht haben, dann bekommt ihr das Geld zurück, nur bitte ohne extra Bankgebühren!

Ein paar Fragen, die vermutlich auftreten:

Frage: Warum passiert das so spät?
Antwort: Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Die dafür notwendige Zeit war während der Pandemie, und den vielen Hindernissen dieser Phase, noch knapper. Ausserdem haben uns die Fragen um das rechtlich zulässige Aussetzen von Beiträgen, während trainingsfreier Zeiten lange beschäftigt.

Frage: Werden auch Beiträge für trainingsfreie Zeiten abgebucht? Während des Lockdown konnten wir doch gar nicht trainieren!
Antwort: Nach unserer Kenntnis dürfen Vereine die Beiträge für diese Zeiten nicht mindern oder erlassen. Dadurch würde uns Ärger mit dem Finanzamt und sogar die Aberkennung der Gemeinnützigkeit drohen. Der Stadt-Sport-Bund hat dazu Informationen veröffentlicht (ein Beispiel Link)
Uns ist leider keine Möglichkeit bekannt, wie wir euch diese Beiträge erlassen können.

Frage: Wie hat sich der Verein bisher finanziert?
Antwort: Für die laufenden Kosten und die Jahressichtmarken 2021 mussten wir unsere Rücklagen angreifen. Wir hatten gehofft trainingsfreie Zeiten darüber decken zu können.
(siehe nächste Frage!)

Frage: Kann der Verein die Rücklagen nicht genau dafür verwenden und die Rückstände erlassen?
Antwort: Wie oben schon geschrieben ist es rechtlich nicht möglich Beiträge zu mindern oder zu erlassen. Noch wichtiger ist aber folgendes:
Eure Trainer sind schon seit einer ganzen Weile in Vorleistung gegangen und haben sehr lange keine Aufwandsentschädigungen mehr erhalten. Der Verein läuft im wesentlichen nur durch ihren Vertrauensvorschuss und ihr Pflichtbewusstsein für euch, liebe Mitglieder! Die Beiträge werden dafür verwendet, eure Trainer für den Aufwand der vielen vergangenen Monate zu entschädigen.

 

Der Vorstand

Gelesen 3071 mal Letzte Änderung am Dienstag, 06 Dezember 2022 12:17
Daniel Finger

2. Vorsitzender

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